Buchhaltung

  • Prüfung der Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.) Ihrer Geschäftspartner (Kunden und Lieferanten): 

    Das Vorliegen einer korrekten UID-Nummer ist nicht nur eine der Voraussetzungen für die Umsatzsteuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung, auch bei Inlandsumsätzen ist die korrekte UID-Nummer des Lieferanten eine der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug. Unternehmer haben daher die Richtigkeit der UID-Nummer ihrer Geschäftspartner im Inland und innerhalb der EU zu überprüfen.

    Ich schlage folgenden Rhythmus für die Prüfung vor: Bei der Neuaufnahme einer Geschäftsbeziehung sowie bei einem Rechnungsbetrag über EUR 10.000,00 jedes Mal. Bei einer laufenden Geschäftsbeziehung bei Gelegenheit, jedenfalls jedoch ein Mal pro Jahr.

    Ich empfehle die Stufe 2 der Abfrage mit Bestätigung des Inhabers der UID-Nr. Der Ausdruck ist den Buchhaltungs-Unterlagen beizulegen.


  • Wie muss eine Rechnung ausgestellt sein, damit der Vorsteuerabzug nicht verloren geht?






Rechnungen bis EUR 400 (inkl. USt): (Kleinbetragsrechnungen)


über EUR 400 zusätzlich:






1. Name und Anschrift des Leistenden/Liefernden


7. Name und Anschrift des Empfängers






2. Beschreibung der Leistung (Art und Umfang) oderLieferung (Art und Menge)


8. Steuerbetrag (und Entgelt – netto)






3. Zeitraum der Leistung bzw. Tag der Lieferung


9. UID-Nr des Leistenden/Liefernden






4. Entgelt für die Leistung/Lieferung (brutto inkl. USt)


10. fortlaufende Rechnungsnummer






5. Steuersatz bzw Hinweis auf Befreiung oderÜbergang der Steuerschuld


über EUR 10.000 (inkl. USt) zusätzlich:






6. Ausstellungsdatum


11. UID-Nummer des Empfängers