Das Vorliegen einer korrekten UID-Nummer ist nicht nur eine der Voraussetzungen für die Umsatzsteuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung, auch bei Inlandsumsätzen ist die korrekte UID-Nummer des Lieferanten eine der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug. Unternehmer haben daher die Richtigkeit der UID-Nummer ihrer Geschäftspartner im Inland und innerhalb der EU zu überprüfen.
Ich schlage folgenden Rhythmus für die Prüfung vor: Bei der Neuaufnahme einer Geschäftsbeziehung sowie bei einem Rechnungsbetrag über EUR 10.000,00 jedes Mal. Bei einer laufenden Geschäftsbeziehung bei Gelegenheit, jedenfalls jedoch ein Mal pro Jahr.
Ich empfehle die Stufe 2 der Abfrage mit Bestätigung des Inhabers der UID-Nr. Der Ausdruck ist den Buchhaltungs-Unterlagen beizulegen.
Rechnungen bis EUR 400 (inkl. USt): (Kleinbetragsrechnungen) | über EUR 400 zusätzlich: | ||||||
1. Name und Anschrift des Leistenden/Liefernden | 7. Name und Anschrift des Empfängers | ||||||
2. Beschreibung der Leistung (Art und Umfang) oderLieferung (Art und Menge) | 8. Steuerbetrag (und Entgelt – netto) | ||||||
3. Zeitraum der Leistung bzw. Tag der Lieferung | 9. UID-Nr des Leistenden/Liefernden | ||||||
4. Entgelt für die Leistung/Lieferung (brutto inkl. USt) | 10. fortlaufende Rechnungsnummer | ||||||
5. Steuersatz bzw Hinweis auf Befreiung oderÜbergang der Steuerschuld | über EUR 10.000 (inkl. USt) zusätzlich: | ||||||
6. Ausstellungsdatum | 11. UID-Nummer des Empfängers |